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   BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 512/80   

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https://dejure.org/1980,3174
BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 512/80 (https://dejure.org/1980,3174)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1980 - IVb ZR 512/80 (https://dejure.org/1980,3174)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1980 - IVb ZR 512/80 (https://dejure.org/1980,3174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung des Kinderzuschusses - Erwerbsunfähigkeitsrente des Stiefvaters - Unterhaltsverpflichtung der Eltern

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 167
  • MDR 1981, 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 512/80
    Demgemäß sei der nach der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlte Kinderzuschuß unter Berücksichtigung der für die Anrechnung von Kindergeld geltenden Grundsätze (BGHZ 70, 151 ff) in Höhe des fiktiven Kindergeldes auf den Unterhalt des bar unterhaltspflichtigen Elternteils anzurechnen.

    Soweit der Familienlastenausgleich in der Form des K i n d e r g e l d e s nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird, ist eine Anrechnung entsprechend der anteiligen Haftung der Eltern für den Unterhalt (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB) vorzunehmen (BGHZ 70, 151/154).

    Bei dieser Sachlage braucht auf die Frage einer analogen Anwendung des § 1615 g BGB für das Unterhaltsrecht der ehelichen Kinder nicht näher eingegangen zu werden (vgl. BGHZ 70, 151/154, Urteil vom 17. September 1980 - IV b ZR 552/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt) .

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 512/80
    Wenn also Eltern den Unterhalt ihrer Kinder zu gleichen Anteilen durch gleichwertige Leistungen - persönliche Pflege und Erziehung einerseits sowie Zahlung des Barunterhalts andererseits - bestreiten, wird ihnen das Kindergeld im Verhältnis zueinander in der Regel Je zur Hälfte zustehen und demgemäß auf die /s Barunterhaltspflicht des Vaters (oder ggf. der Mutter) zur Hälfte anzurechnen sein (BGHZ a.a.O. S. 151 bis 155; vgl. auch BVerfGE 45, 104/131).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZR 552/80

    Anrechnung einer Waisenrente auf den Unterhaltsanspruch eines unehelichen Kindes

    Auszug aus BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 512/80
    Bei dieser Sachlage braucht auf die Frage einer analogen Anwendung des § 1615 g BGB für das Unterhaltsrecht der ehelichen Kinder nicht näher eingegangen zu werden (vgl. BGHZ 70, 151/154, Urteil vom 17. September 1980 - IV b ZR 552/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt) .
  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 512/80
    Der Anspruch auf Gewährung des Kindergeldes wird allerdings nach § 8 Abs. 1 BKGG durch eine Vielzahl anderer Leistungen des Familienlastenausgleichs - Kinderzulagen und KinderZuschüsse nach rentenrechtlichen, besoldungsrechtlichen, tariflichen und ähnlichen öffentlich rechtlichen Vorschriften - verdrängt, die nach ihrer Zweckbestimmung mit dem Kindergeld vergleichbar sind (BT-Drucks. IV /818 S. 15 zu § 7 BKGG; BSG in SozR 5870 § 8 BKGG Nr. 2 S 10/11/14; BSGE 32, 106/109) und dieses ausschließen sollen, um die doppelte Gewährung gleich wertiger öffentlicher Leistungen ("Doppelleistungen") für dasselbe Kind durch die Sozialgesetzgebung zu verhindern (BT-Drucks. a.a.O.; BSGE 32, 106/109; BSGE 26, 160/162; BVerfGE 22, 163/168).
  • Drs-Bund, 07.12.1967 - BT-Drs V/2370
    Auszug aus BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 512/80
    Der Kinderzuschuß, der dem Empfänger einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (§§ 1262 RVO, 39 AVG) gewährt wird, soll in erster Linie dem Ausgleich des durch die eingeschränkte Leistungsfähigkeit erhöhten Aufwandes des Empfängers dienen, etwa weil dieser nicht in der Lage ist, alle ihm sonst obliegenden Betreuungsaufgaben zu erfüllen, und deshalb zur Versorgung des Kindes fremde Hilfe in Anspruch nehmen muß (BT-Drucks. V/2370, Begründung des Regierungsentwurfs zum Nichtehelichengesetz S. 52; vgl, auch Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 2. Aufl. Rdn» 274).
  • BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66

    Anspruch eines Beamten der Finanzverwaltung auf Kindergeld bei gleichzeitigem

    Auszug aus BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 512/80
    Der Anspruch auf Gewährung des Kindergeldes wird allerdings nach § 8 Abs. 1 BKGG durch eine Vielzahl anderer Leistungen des Familienlastenausgleichs - Kinderzulagen und KinderZuschüsse nach rentenrechtlichen, besoldungsrechtlichen, tariflichen und ähnlichen öffentlich rechtlichen Vorschriften - verdrängt, die nach ihrer Zweckbestimmung mit dem Kindergeld vergleichbar sind (BT-Drucks. IV /818 S. 15 zu § 7 BKGG; BSG in SozR 5870 § 8 BKGG Nr. 2 S 10/11/14; BSGE 32, 106/109) und dieses ausschließen sollen, um die doppelte Gewährung gleich wertiger öffentlicher Leistungen ("Doppelleistungen") für dasselbe Kind durch die Sozialgesetzgebung zu verhindern (BT-Drucks. a.a.O.; BSGE 32, 106/109; BSGE 26, 160/162; BVerfGE 22, 163/168).
  • LG Heidelberg, 11.08.2011 - 2 S 10/11

    Reiserücktritt wegen Transplantation

    Auszug aus BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 512/80
    Der Anspruch auf Gewährung des Kindergeldes wird allerdings nach § 8 Abs. 1 BKGG durch eine Vielzahl anderer Leistungen des Familienlastenausgleichs - Kinderzulagen und KinderZuschüsse nach rentenrechtlichen, besoldungsrechtlichen, tariflichen und ähnlichen öffentlich rechtlichen Vorschriften - verdrängt, die nach ihrer Zweckbestimmung mit dem Kindergeld vergleichbar sind (BT-Drucks. IV /818 S. 15 zu § 7 BKGG; BSG in SozR 5870 § 8 BKGG Nr. 2 S 10/11/14; BSGE 32, 106/109) und dieses ausschließen sollen, um die doppelte Gewährung gleich wertiger öffentlicher Leistungen ("Doppelleistungen") für dasselbe Kind durch die Sozialgesetzgebung zu verhindern (BT-Drucks. a.a.O.; BSGE 32, 106/109; BSGE 26, 160/162; BVerfGE 22, 163/168).
  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80

    Anrechnung des Kinderzuschusses zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente

    Soweit der Familienlastenausgleich in der Form des Kindergeldes nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird, ist eine Anrechnung entsprechend der anteiligen Haftung der Eltern für den Unterhalt (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB) vorzunehmen (BGHZ 70, 151 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]/154; vgl. auchUrteil vom 24. September 1930 - IV b ZR 512/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ob diese in § 8 Abs. 1 BKGG angeordnete Verdrängung des Kindergeldanspruchs durch andere Sozialleistungen dazu führen muß, daß die "verdrängenden" Leistungen grundsätzlich - soweit sie ihrerseits zum Ausgleich der Lasten der Unterhaltspflichtigen bestimmt sind - nach den für das Kindergeld geltenden Grundsätzen auf die Unterhaltsverpflichtung des barunterhaltspflichtigen Elternteils anzurechnen sind, braucht ebenso wie in derEntscheidung vom 24. September 1930 (IV b ZR 512/80) auch im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.

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